fuh_company_license_de_web.txt Flachmann und Heggelbacher Software-Endbenutzerlizenzvertrag Unternehmenslizenz zur Nutzung innerhalb BENUTZERHINWEIS: DIES IST EIN VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND FLACHMANN UND HEGGELBACHER ("FuH"), EINEM UNTERNEHMEN MIT SITZ IN NEURIED (LANDKREIS MÜNCHEN). Dieser Vertrag liegt einem FuH(r) Softwareprodukt ("Software") und dazugehörigem Erläuterungsmaterial ("Dokumentation") bei. Die Lizenz für dieses Exemplar der Software wird Ihnen als Endbenutzer erteilt, Ihrem Arbeitgeber oder einem Dritten, der berechtigt ist, Ihnen die Nutzung der Software zu gestatten. "Sie/Ihnen/Ihr" wird im weiteren Verlauf dieses Vertrages als Bezeichnung für den Lizenzinhaber benutzt. Mit Ihrer Annahme dieses Vertrags gewährt FuH Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Benutzung von Software und Dokumentation, sofern Sie sich mit dem Folgenden einverstanden erklären: 1. Benutzung der Software. * Sie dürfen die Software auf beliebig vielen Computern installieren und nutzen, die Eigentum von sind und unter deren Verwaltung stehen. * Persönliche Nutzung: Als Hauptbenutzer eines Computers, auf dem die Software installiert ist, dürfen Sie die Software ebenfalls auf einem tragbaren Computer oder einem Heimcomputer installieren und nutzen. Die Software darf jedoch nicht auf dem Zweitcomputer von einer anderen Person benutzt werden, wenn die Software zur gleichen Zeit auf einem Erstcomputer benutzt wird. 2. Copyright. Die Software ist geistiges Eigentum von FuH und ihren Partnern und urheber- rechtlich geschützt. Sie unterliegt dem Schutz des Deutschen Urheberrechts, der internationalen Vertragsbedingungen sowie der geltenden Gesetze der Länder, in denen die Software benutzt wird. Alle Kopien, die Sie nach den Bestimmungen dieses Vertrages machen dürfen, müssen die gleichen Copyright- und Eigentumshin- weise enthalten wie die Hinweise, die auf oder in der Software erscheinen. 3. Übertragung. Sie dürfen die Software und die Dokumentation nicht vermieten, verleasen oder ver- leihen, und es darf keine Unterlizenz erteilt werden. 4. Gewährleistung für Deutschland Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass es nicht möglich ist, Datenverar- beitungsprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen problem- los geeignet sind. FuH gewährleistet, dass die Software für den in Benutzungshand- büchern, die Ihnen bei Übernahme des Programms zur Verfügung gestellt worden sind, vorgesehenen Gebrauch geeignet ist. FuH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Soft- ware einschließlich des Begleitmaterials Ihren Anforderungen und Zwecken genügt oder mit anderen von Ihnen eingesetzten Programmen arbeitet. Sie tragen die alleinige Ver- antwortung für Auswahl und Folgen der Nutzungen des Programms einschließlich des Be- gleitmaterials und der Hardware sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergeb- nisse. Sie haben die Software einschließlich der Dokumentation unverzüglich mit der Ihnen zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und hierbei erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Inbetriebnahme der Software schriftlich zu rügen. Verbor- gene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Anderenfalls gelten die Software und die Dokumentation als vorbehaltlos genehmigt. Im Falle erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung ist FuH nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Gelingt es FuH innerhalb einer angemessenen Frist nicht, eine vertragsgemäße Nutzung der Software zu ermög- lichen, sind Sie berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen oder die Lizenzgebühr zu mindern. Falls die Herstellung geeigneter Software im obengenannten Sinne mit an- gemessenem Aufwand nicht möglich ist, hat FuH ebenfalls ein Rücktrittsrecht. FuH über- nimmt keine Gewähr dafür, dass die Software keine Schutzrechte Dritter verletzt, es sei denn, die Rechtsverletzung durch FuH erfolgte schuldhaft. Haftungsbeschränkungen für Deutschland. FuH haften nicht für Schäden (einschließlich entgangenen Geschäftsgewinns und anderer finanzieller Verluste), die auf der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software beruhen, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden ist, auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht oder auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch FuH. Eine Haftung für Man- gelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. In jedem Falle ist die Haftung von FuH auf den Betrag beschränkt, den Sie für die Überlassung der Software bezahlt haben. 5. Allgemeine Bestimmungen. Sollte irgendein Teil dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt, die weiterhin ihre Gültigkeit und Durchführbarkeit behalten. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen durch einen dazu bevollmächtigten Vertreter von FuH unterzeichnet werden